Urheberrechte
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Ein Werk oder kein Werk? Wie kann es geschützt werden? Was tun mit ihm?
Im Dickicht des Urheberrechts helfen wir, den richtigen Weg zu finden.
Das Urheberrecht schützt als Werk jeden Ausdruck kreativer Tätigkeit individuellen Charakters, in irgendwelcher Form geschaffen, ungeachtet des Werts, der Bestimmung oder der Ausdrucksweise. Der Erwerb des Urheberrechts ist außerordentlich einfach – er bedarf keiner Registrierung oder Gebührenentrichtung, was man von der Nachweisung der Urheberschaft nicht sagen kann – daher die Popularität des Systems registrierbarer gewerblicher Eigentumsrechte.
Voraussetzungen, die ein immaterielles Gut erfüllen muss, um als Werk anerkannt zu werden:
- Ergebnis der Arbeit des Menschen (eine Schöpfung der Natur kann kein Werk sein).
- Wahrnehmbare Formgestalt – Vorstellung des Werks anderen Personen, außer dem Urheber (fixiert, mündlich usw.).
- Ausdruck schöpferischer Tätigkeit – ist ein neues Gebilde des Intellekts, keine Kopie existierender Gebilde.
Die Vielseitigkeit des Teams der Rechts- und Patentanwaltskanzlei PORAJ sowie die Originalität und die Kreativität der an die Kunden- und Marktbedürfnisse angepassten Lösungen erlauben es, unseren Kunden ein breites Dienstleistungsspektrum in Sachen des Urheberrechts anzubieten:
- Beratung, Begutachtung im Bereich Urheberrechte
- Vorbereitung von Verträgen betreffend Urheberrechte und Verfügung über diese
- Ergreifung von Maßnahmen zum Schutz der Urheberrechte
- Führung von Gerichtssachen betreffend Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte