
Marken · Patentanwälte · PoznańMarkenanmeldung in Polen, der EU und weltweit
Wir schützen Namen, Logos und Produktmarken seit 1991. Bevor wir anmelden, prüfen wir, ob die Marke frei ist, und stimmen Klassen und Schutzgebiet auf Ihre Pläne ab – danach betreuen wir das Verfahren bis zur Eintragungsurkunde.
Wo wir Ihre Marke anmelden
- UPRPpolnische Marke – Schutz in Polen
- EUIPOUnionsmarke – eine Anmeldung, 27 EU-Staaten
- WIPOinternationale Registrierung – ausgewählte Länder weltweit, Madrider System
Anmeldung, Widerspruch, Streit und Bewertung – ein Team für jede Phase im Leben Ihrer Marke.
Die Marke, die Sie aufbauen, sollte Ihnen gehören
Exklusivität
Die Eintragung gibt Ihnen das ausschließliche Recht, die Marke für die angegebenen Waren und Dienstleistungen zu nutzen – und wirksame Mittel gegen Nachahmer.
Glaubwürdigkeit
Das ®-Symbol am Logo zeigt Kunden und Partnern, dass Ihre Marke geschützt ist und dass Sie in ihre Entwicklung investieren.
Unternehmenswert
Eine Marke ist ein Vermögenswert: Sie kann verkauft, lizenziert, als Sacheinlage eingebracht, bewertet und als Sicherheit eingesetzt werden.
Priorität
Es zählt das Anmeldedatum. Melden Sie Ihre Marke an, bevor Sie Ihr Kampagnenbudget ausgeben – und bevor es jemand anderes tut.
Ablauf der Markenanmeldung
Gespräch
Wir lernen Ihre Marke, Ihre Branche und Ihre Pläne kennen. Rufen Sie an: +48 61 843 21 00 oder schreiben Sie an: kancelaria@poraj.com.
Vorabprüfung oder Recherche
Wir prüfen, ob es bereits identische oder ähnliche Marken gibt. Die Ämter tun das nicht – einen Konflikt macht erst der Inhaber einer älteren Marke im Widerspruchsverfahren geltend.
Vorbereitung der Anmeldung
Wir wählen die Markenform, das Schutzgebiet und das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen. Sie haben jederzeit Einblick in den Inhalt der Anmeldung.
Anmeldung und Überwachung
Wir reichen die Anmeldung beim UPRP, beim EUIPO oder bei der WIPO ein und überwachen alle Fristen. Über jeden Schritt des Amtes informieren wir Sie.
Möglicher Widerspruch
Legt jemand Widerspruch ein, verteidigen wir Ihre Anmeldung – in Polen, in der EU und weltweit. Wo es sich lohnt, suchen wir auch eine Einigung.
Eintragungsurkunde
Die Marke ist 10 Jahre ab dem Anmeldetag geschützt und kann um weitere Zeiträume verlängert werden.
Was Sie für die Anmeldung vorbereiten sollten
Schutzgebiet
Entscheiden Sie, ob die Marke in Polen, in der gesamten Europäischen Union oder auch in bestimmten Ländern außerhalb der EU geschützt werden soll. Wir helfen Ihnen, den Umfang an Ihre Vertriebspläne anzupassen.
Anmeldeauftrag
Eine kurze E-Mail genügt, z. B.: „Wir beauftragen Sie mit der Anmeldung der Marke „X“ beim UPRP (bzw. EUIPO) (mit / ohne Recherche) für folgende Waren und Dienstleistungen: …“.
Markendarstellung
Eine Wortmarke melden wir als Text an. Für eine Wort-/Bildmarke oder Bildmarke senden Sie bitte eine JPG-Datei in guter Qualität (ca. 1 MB) in RGB und benennen die verwendeten Farben – bei Bedarf mit NCS-, RAL-, RGB- oder CMYK-Angabe.
Vollmacht
Nach Abstimmung des Verfahrens (PL, EU) und der endgültigen Form der Marke senden wir Ihnen eine Vollmacht zur elektronischen Unterzeichnung.
Angaben zum Anmelder
Name und Anschrift des Anmelders sowie Unternehmenskennungen (bei polnischen Unternehmen: NIP und REGON bzw. NIP und PESEL). Am besten senden Sie einen Handelsregisterauszug – so vermeiden wir Fehler bei den Daten und der Vertretung.
Waren und Dienstleistungen
Eine Marke schützt nur die Waren und Dienstleistungen, die in der Anmeldung angegeben sind – deshalb berücksichtigen wir, was das Unternehmen heute tut und künftig plant. Achtung: Eine Marke, die 5 Jahre lang für bestimmte Waren oder Dienstleistungen nicht benutzt wird, kann insoweit für verfallen erklärt werden.
Was kostet eine Markenanmeldung?
Bei einer Standardanmeldung kennen Sie den Betrag vorab. Die Kosten setzen sich aus Amtsgebühren und unserem Honorar zusammen.
Polen
Verfahren: ca. 6–12 Monate
Amtsgebühren
- Anmeldung: 400 PLN für 1 Klasse (elektronisch) + 120 PLN für jede weitere Klasse
- Schutz für 10 Jahre: 400 PLN je Klasse
- Veröffentlichungsgebühr: 90 PLN
Unser Honorar
- 1.400 PLN netto für eine Anmeldung mit bis zu drei Klassen
- + 144 PLN netto für jede weitere Klasse ab der vierten
Beispiel: 3 Klassen, 10 Jahre Schutz, ohne Recherche – 1.930 PLN Amtsgebühren + 1.400 PLN netto.
Europäische Union
Verfahren: ca. 1 Jahr (bei Widerspruch länger)
Amtsgebühren
- Anmeldung und 10 Jahre Schutz: 850 € für 1 Klasse
- + 50 € für die zweite Klasse
- + 150 € für jede weitere Klasse
Unser Honorar
- 1.740 PLN netto für Anmeldung und Verfahrensführung
- + 144 PLN netto für jede weitere Klasse ab der vierten
Beispiel: 3 Klassen, 10 Jahre Schutz, ohne Recherche – 1.050 € Amtsgebühren + 1.740 PLN netto.
Andere Länder
Dauer und Kosten hängen von den gewählten Ländern ab
Mögliche Wege
- Erstreckung des Schutzes einer polnischen Marke oder Unionsmarke im Madrider System
- nationale Anmeldungen über örtliche Vertreter
Kostenvoranschlag
- für ausgewählte Länder kostenlos
Wir arbeiten mit Vertretern in aller Welt zusammen – und schützen die Rechte unserer Mandanten in über 150 Ländern.
Vor der Anmeldung empfehlen wir eine Vorabprüfung (ab 580 PLN netto) oder eine vollständige Ähnlichkeitsrecherche (ab 1.120 PLN netto) – aktuelle Sätze finden Sie in unserer Preisliste. Die MwSt. wird auf unser Honorar aufgeschlagen. Widersprüche und Streitigkeiten kalkulieren wir individuell, immer vor Arbeitsbeginn.
Sie haben uns den Schutz ihrer Marken anvertraut
Gemeinsam haben wir 32 Marken, 35 Möbelentwürfe als Gebrauchsmuster und Designs sowie 3 Erfindungen geschützt. Als VOX-Unternehmensgruppe schätzen wir die Kompetenz, Vielseitigkeit und Effizienz des Poraj-Teams beim Schutz des geistigen Eigentums.
VOX-UnternehmensgruppeMöbel und Einrichtung · Marken, Designs und Erfindungen
Wir arbeiten mit der Kanzlei Poraj seit ihrer Gründung im Jahr 1991 zusammen. In diesen Jahren wurden fast hundert Marken eingetragen. Jedes Mal, wenn wir der Kanzlei eine neue Marke anvertrauen, können wir uns nicht nur auf Kompetenz, sondern auch auf einen kreativen Ansatz verlassen.
Herbapol Poznań S.A.Marken seit 1991
Die professionelle Arbeit der PORAJ-Anwälte, die unser Unternehmen u. a. vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum und schließlich vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg vertreten haben, führte zu einer für uns günstigen Entscheidung.
Crownpol Sp. z o.o.Markenstreit vor dem EUIPO und dem Gericht der EU
Im Rahmen der Zusammenarbeit hat die Kanzlei PORAJ hochqualifizierte rechtliche Unterstützung bei der Erlangung des Schutzes für die internationale Marke „G GRATA“ in Polen geleistet. Wir danken dem PORAJ-Team für die hochqualifizierte und kompetente Rechtsberatung.
Tulegenova G.B.Grata International · internationale Marke
Ich empfehle die Kanzlei Poraj jedem Unternehmen, das Hilfe beim Schutz seiner Marke oder anderen geistigen Eigentums braucht. Ihre Anwälte verfügen nicht nur über Wissen, sondern auch über die Erfahrung und die Fähigkeiten, jede Herausforderung beim Schutz geistigen Eigentums zu meistern.
Karolina Pietz-DrapińskaKomputronik S.A.
Die Zusammenarbeit mit der Kanzlei Poraj bei der Erlangung von Markenschutz verlief erfolgreich, deshalb beauftragen wir die Kanzlei jedes Mal, wenn wir Unterstützung im Bereich geistiges Eigentum brauchen. Wir schätzen die Professionalität der Zusammenarbeit und das Arbeitstempo des Teams sehr.
Krzysztof WitczakSEO Sadva
Fragen zur Markenanmeldung
Was kostet eine Markenanmeldung in Polen?
Das Polnische Patentamt (UPRP) verlangt 400 PLN für die Anmeldung in einer Klasse (elektronisch) und 120 PLN für jede weitere Klasse, nach der Entscheidung 400 PLN je Klasse für 10 Jahre Schutz sowie 90 PLN Veröffentlichungsgebühr. Unser Honorar für eine Anmeldung mit bis zu drei Klassen beträgt 1.400 PLN netto.
Wie lange dauert die Eintragung und ab wann besteht Schutz?
Das Verfahren vor dem Polnischen Patentamt dauert meist ca. 6–12 Monate, vor dem EUIPO ca. ein Jahr (bei Widerspruch länger). Der Schutz gilt ab dem Anmeldetag – danach richten sich die Priorität und die 10-jährige Schutzdauer, die Sie verlängern können.
Polnische Marke, Unionsmarke oder internationale Marke?
Schutz besteht nur dort, wo die Marke eingetragen ist. Eine polnische Marke schützt in Polen, eine Unionsmarke – mit einer einzigen Anmeldung – in allen 27 EU-Staaten. Für andere Märkte erstrecken wir den Schutz über das Madrider System der WIPO oder nationale Anmeldungen.
Kann ich meinen Firmennamen oder mein Logo schützen lassen?
Ja – den Namen als Wortmarke, das Logo als Wort-/Bildmarke oder Bildmarke. Die Eintragung eines Unternehmens ins Handelsregister begründet kein Markenrecht. Die Marke muss unterscheidungskräftig sein und darf keine älteren Rechte verletzen.
Ist vor der Anmeldung eine Recherche nötig?
Sie ist nicht vorgeschrieben, aber die Ämter prüfen nicht für Sie, ob die Marke frei ist – das tut der Inhaber einer älteren Marke, indem er Widerspruch einlegt. Eine Vorabprüfung kostet nur einen Bruchteil dieses Risikos.
Was sind Waren- und Dienstleistungsklassen?
Waren und Dienstleistungen sind in 45 Klassen der Nizza-Klassifikation eingeteilt. Eine Marke schützt nur, was in der Anmeldung angegeben ist, deshalb stimmen wir das Verzeichnis auf Ihre heutige und geplante Tätigkeit ab.
Was passiert, wenn ich die Marke nicht benutze?
Eine Marke, die 5 Jahre lang für bestimmte Waren oder Dienstleistungen nicht benutzt wird, kann insoweit für verfallen erklärt werden. Der Schutz bleibt dann nur für das, wofür Sie die Marke tatsächlich benutzen.
Nach der Anmeldung kam eine Zahlungsaufforderung. Soll ich zahlen?
Fragen Sie zuerst uns. Nach einer Markenanmeldung kommen Schreiben privater „Register“, die amtlich aussehen. Für unsere Mandanten prüfen wir sie kostenlos.
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Beschreiben Sie Ihre Marke und die Märkte, auf denen Sie tätig sind. Wir antworten innerhalb von 24 Arbeitsstunden mit einem Vorschlag zu Umfang und Preis.
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PORAJ Kancelaria Prawno-Patentowa Sp. z o.o.
ul. J. Słowackiego 31/33 lok. 1, 60-824 Poznań, Polen


