Erfindungen und gebrauchsmuster
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Erfindungen und gebrauchsmuster
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Ein Patent ist eine Absicherung der Exklusivität der ausgedachten und entwickelten technischen Lösung. Denn allein die Tatsache, Urheber der Idee zu sein, auch die Implementierung einer oft mühsam entwickelten technischen Lösung schützt nicht vor ihrer umfangreichen und unkontrollierten Nachahmung durch die Wettbewerber.
Ein Patent dient zum Aufbau einer dominierenden Marktposition, zur (legalen) Einschränkung der Konkurrenz, zur Erstattung von Aufwendungen für betriebene Forschungen oder Tests, bietet die Möglichkeit, Innovationslösungen zu implementieren und diese zu kommerzialisieren.
Die erfindung
ist eine neue Lösung, die auf erfinderischer Tätigkeit beruht, technischen Charakters, die zur gewerblichen Anwendung geeignet ist.
Die Erfindung ist neu, wenn sie keinen Teil des Stands der Technik darstellt, das heißt vor dem Datum ihrer ersten Anmeldung wurde sie nicht irgendwo auf der Welt öffentlich bekanntgegeben (darunter in Form einer schriftlichen oder mündlichen Beschreibung, durch Anwendung, Präsentation auf einer Ausstellung/Messe etc.). Sollte vor der Anmeldung der Erfindung ihre Demonstration für Dritte nötig sein, ist die Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung mit diesen Personen notwendig.
Die Erfindung weist eine Erfindungshöhe auf (Nichtoffensichtlichkeit, Tragweite der Erfindung), wenn sie sich für den Fachmann im jeweiligen Bereich nicht unmittelbar aus dem Stand der Technik ergibt (das heißt mit einfacher Logik, ohne kreativen Beitrag lässt sich die Erfindung aus dem allgemein Bekannten nicht ableiten).
Folglich weisen keine Erfindungshöhe Lösungen auf, die darauf beruhen:
- lediglich die Produktgröße zu verändern, um es tragbar zu machen;
- einige bekannte Lösungen/Elemente (Aggregation) zu verbinden, sofern dies nicht zur Entstehung einer neuen Funktion einer solchen Lösung bzw. zur Erlangung eines vorteilhafteren Endeffekts einer solchen Lösung gegenüber den Teileffekten ihrer Komponenten führt.
- eingesetzte Komponenten durch bekannte Substitute zu ersetzen.
Technischer Charakter: das Wesen der Erfindung soll durch konkrete Merkmale/technische Mittel bestimmt werden, die eine Unterscheidung der Erfindung von den aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen ermöglichen.
Gewerbliche Anwendbarkeit: der Effekt der Anwendung der Erfindung darf nicht nur theoretisch sein – er muss in jeglicher Gewerbetätigkeit anwendbar und wiederholbar sein, d.h. in jeder Tätigkeit technischen Charakters, darunter auch in der Landwirtschaft.
Erfindungen helfen bei der Lösung von Problemen mit:
- Erzeugung, Anwendung, Verlauf und Einfuhr – Anwendung von auf der angemeldeten Lösung basierten Produkten durch Wettbewerber.
- der Verteidigung gegen Einwände der Verletzung fremder Rechte an technischen Lösungen.
- der Gewährleistung der Vermarktungssicherheit – Verhinderung des Diebstahls der Erfindung und der Anmeldung einer identischen Erfindung durch den Wettbewerber
- dem Andrang billigerer auf der Erfindung basierender Waren/Dienstleistungen schlechterer Qualität
- dem Markteinstieg mit der Erfindung durch einen Wettbewerber mit erheblich größeren Organisations- und Finanzkapazitäten.
- dem ev. Verlust der Rechte an der Erfindung wegen ihrer Veröffentlichung und Überführung in die Gemeinfreiheit.
- der sehr langen Dauer der Gerichtsverfahren sowie ihren hohen Kosten in Hinblick auf die Notwendigkeit, eigene Rechte an der Erfindung zu beweisen.
Zusätzliche Möglichkeiten, die Erfindungen bieten:
- Grundlage des Geschäftsaufbaus – dominierende Marktposition, Einschränkung der Möglichkeiten der Wettbewerber, Return of Investment.
- Patente für Erfindungen sind vererbbar und veräußerbar (Verkauf, Schenkung, Tausch, Pfändung, Sicherheit)
- als Geschäftsaktiva erhöhen sie den Firmenwert und können Gegenstand der Sacheinlage, Grundlage für die Akquirierung der Fördermittel, Gegenstand der Sicherung von Verbindlichkeiten (z.B. Kredit) sein,
- Quelle zusätzlicher Einnahmen: Lizenz.
- Quelle der Reduzierung der Steuerlast: Pacht, Sacheinlage.
- Zugang zu unzugänglichen technischen Lösungen – Kräftebündelung anhand von gegenseitigen Lizenzen.
- Quelle zusätzlicher Einnahmen – Möglichkeit der Implementierung der Lösung auf Märkten, die bisher unzugänglich waren.
Die Erfindungen können im Rahmen:
- des nationalen Verfahrens – auf dem Hoheitsgebiet des konkreten Staates:
- Patentamt der RP in Polen,
- nationale Ämter in den jeweiligen Ländern
- des regionalen Verfahrens – auf dem Gebiet der konkreten Region
- Europäische Patentorganisation (EPO)
- Euroasiatische Patentorganisation (EAPO)
- Afrikanische Regionale Organisation für Geistiges Eigentum (ARIPO)
- Afrikanische Organisation für Geistiges Eigentum (OAPI)
- des internationalen Verfahrens (PCT-Vertrag) – auf dem Hoheitsgebiet der in der Anmeldung genannten Staaten: Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
angemeldet werden.
Der Erfindungsschutz erstreckt sich auf das Hoheitsgebiet der durch die Anmeldung umfassten Staaten, dauert ab dem Datum des Eingangs der Anmeldung im entsprechenden Patentamt und seine Dauer ist von der Gesetzgebung des konkreten Staates (meistens 20 Jahre) sowie von der fristgerechten Einreichung der Anträge auf Patentverlängerung auf weitere Schutzzeiten sowie der Entrichtung von Gebühren für die gegenständliche Verlängerung abhängig.
Wir schlagen Lösungen vor, die an Kunden- und Marktbedürfnisse angepasst sind:
- Rechts- und Patentberatung für Unternehmer im Bereich Erfindungen (Auswahl, Schutz, Verletzung, Verteidigung)
- Untersuchung des Stands der Technik betreffend die Erfindungen
- Erstellung der Eintragungsunterlagen sowie Begleitung des Eintragungsverfahrens bis zur Erlangung der endgültigen Entscheidung des entsprechenden Patentamtes (direkt vor UPRP, EPO, WIPO oder über heimische Patenanwälte in den jeweiligen Staaten)
- Überwachung der Fristen zur Aufrechterhaltung der Schutzrechte an (nationalen, regionalen, internationalen) Erfindungen
- Monitoring von Registern der jeweiligen nationalen Ämter in Hinblick auf die Verletzung der Patente für Erfindungen
- Bestimmung des Werts der Erfindungen
- Übertragung und Lizenzierung der Erfindungen, einschließlich der Rechte an vom Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erstellten Werken
- Vertretung vor dem Patentamt der RP (UPRP), den Woiwodschaftsverwaltungsgerichten (WSA), dem Obersten Verwaltungsgericht (NSA), allgemeinen Gerichten, einschließlich des Obersten Gerichts, der Europäischen Patentorganisation (EPO) sowie der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO/OMPI) in Sachen der Verletzung und Ausübung der Rechte aus Patenten.
- Führung zivil- und strafrechtlicher Verfahren wegen Verletzung der Rechte aus Patenten.
Kleines Patent, kleine Erfindung, Mechanismus, Konstruktion, Bau, Form, technische Lösung – alle oben erwähnten Begriffe vereint der eine Begriff:
Erfindungen helfen bei der Lösung von Problemen mit:
- Erzeugung, Anwendung, Verlauf und Einfuhr – Anwendung von auf der angemeldeten Lösung basierten Produkten durch Wettbewerber.
- der Verteidigung gegen Einwände der Verletzung fremder Rechte an technischen Lösungen.
- der Gewährleistung der Vermarktungssicherheit – Verhinderung des Diebstahls der Erfindung und der Anmeldung einer identischen Erfindung durch den Wettbewerber
- dem Andrang billigerer auf der Erfindung basierender Waren/Dienstleistungen schlechterer Qualität
- dem Markteinstieg mit der Erfindung durch einen Wettbewerber mit erheblich größeren Organisations- und Finanzkapazitäten.
- dem ev. Verlust der Rechte an der Erfindung wegen ihrer Veröffentlichung und Überführung in die Gemeinfreiheit.
- der sehr langen Dauer der Gerichtsverfahren sowie ihren hohen Kosten in Hinblick auf die Notwendigkeit, eigene Rechte an der Erfindung zu beweisen.
Zusätzliche Möglichkeiten, die Erfindungen bieten:
- Grundlage des Geschäftsaufbaus – dominierende Marktposition, Einschränkung der Möglichkeiten der Wettbewerber, Return of Investment.
- Patente für Erfindungen sind vererbbar und veräußerbar (Verkauf, Schenkung, Tausch, Pfändung, Sicherheit)
- als Geschäftsaktiva erhöhen sie den Firmenwert und können Gegenstand der Sacheinlage, Grundlage für die Akquirierung der Fördermittel, Gegenstand der Sicherung von Verbindlichkeiten (z.B. Kredit) sein,
- Quelle zusätzlicher Einnahmen: Lizenz.
- Quelle der Reduzierung der Steuerlast: Pacht, Sacheinlage.
- Zugang zu unzugänglichen technischen Lösungen – Kräftebündelung anhand von gegenseitigen Lizenzen.
- Quelle zusätzlicher Einnahmen – Möglichkeit der Implementierung der Lösung auf Märkten, die bisher unzugänglich waren.
Die Erfindungen können im Rahmen:
- des nationalen Verfahrens – auf dem Hoheitsgebiet des konkreten Staates:
- Patentamt der RP in Polen,
- nationale Ämter in den jeweiligen Ländern
- des regionalen Verfahrens – auf dem Gebiet der konkreten Region
- Europäische Patentorganisation (EPO)
- Euroasiatische Patentorganisation (EAPO)
- Afrikanische Regionale Organisation für Geistiges Eigentum (ARIPO)
- Afrikanische Organisation für Geistiges Eigentum (OAPI)
- des internationalen Verfahrens (PCT-Vertrag) – auf dem Hoheitsgebiet der in der Anmeldung genannten Staaten: Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
angemeldet werden.
Der Erfindungsschutz erstreckt sich auf das Hoheitsgebiet der durch die Anmeldung umfassten Staaten, dauert ab dem Datum des Eingangs der Anmeldung im entsprechenden Patentamt und seine Dauer ist von der Gesetzgebung des konkreten Staates (meistens 20 Jahre) sowie von der fristgerechten Einreichung der Anträge auf Patentverlängerung auf weitere Schutzzeiten sowie der Entrichtung von Gebühren für die gegenständliche Verlängerung abhängig.
Wir schlagen Lösungen vor, die an Kunden- und Marktbedürfnisse angepasst sind:
- Rechts- und Patentberatung für Unternehmer im Bereich Erfindungen (Auswahl, Schutz, Verletzung, Verteidigung)
- Untersuchung des Stands der Technik betreffend die Erfindungen
- Erstellung der Eintragungsunterlagen sowie Begleitung des Eintragungsverfahrens bis zur Erlangung der endgültigen Entscheidung des entsprechenden Patentamtes (direkt vor UPRP, EPO, WIPO oder über heimische Patenanwälte in den jeweiligen Staaten)
- Überwachung der Fristen zur Aufrechterhaltung der Schutzrechte an (nationalen, regionalen, internationalen) Erfindungen
- Monitoring von Registern der jeweiligen nationalen Ämter in Hinblick auf die Verletzung der Patente für Erfindungen
- Bestimmung des Werts der Erfindungen
- Übertragung und Lizenzierung der Erfindungen, einschließlich der Rechte an vom Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erstellten Werken
- Vertretung vor dem Patentamt der RP (UPRP), den Woiwodschaftsverwaltungsgerichten (WSA), dem Obersten Verwaltungsgericht (NSA), allgemeinen Gerichten, einschließlich des Obersten Gerichts, der Europäischen Patentorganisation (EPO) sowie der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO/OMPI) in Sachen der Verletzung und Ausübung der Rechte aus Patenten.
- Führung zivil- und strafrechtlicher Verfahren wegen Verletzung der Rechte aus Patenten.
Kleines Patent, kleine Erfindung, Mechanismus, Konstruktion, Bau, Form, technische Lösung – alle oben erwähnten Begriffe vereint der eine Begriff:
Das gebrauchsmuster
ist eine neue und anwendbare Lösung technischen Charakters, in Bezug auf die Form, Bau bzw. Zusammensetzung des Gegenstands mit dauerhafter Form.
Das Gebrauchsmuster ist anwendbar, wenn es die Erreichung eines Ziels erlaubt, das eine praktische Bedeutung bei der handwerklichen oder industriellen Herstellung von Gegenständen bzw. bei der Nutzung der Erzeugnisse nach dem Gebrauchsmuster hat.
Das Gebrauchsmuster ist neu, wenn es keinen Teil des Stands der Technik darstellt, das heißt vor dem Datum seiner ersten Anmeldung wurde es nicht irgendwo auf der Welt öffentlich bekanntgegeben (darunter in Form einer schriftlichen oder mündlichen Beschreibung, durch Anwendung, Präsentation auf einer Ausstellung/Messe etc.). Sollte vor der Anmeldung des Gebrauchsmusters seine Demonstration für Dritte nötig sein, ist die Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung mit diesen Personen notwendig.
Hinweis: Gebrauchsmuster werden nicht in allen Staaten geschützt; der Schutzumfang kann sich auch je nach Staat erheblich unterscheiden.
Der Schutz des Gebrauchsmusters erstreckt sich auf das Hoheitsgebiet der durch die Anmeldung umfassten Staaten, dauert ab dem Datum des Eingangs der Anmeldung im entsprechenden Patentamt und seine Dauer ist von der Gesetzgebung des konkreten Staates (ist meistens kürzer als bei Patenten auf Erfindungen – in Polen liegt die max. Schutzdauer von Gebrauchsmustern bei 10 Jahren) sowie von der fristgerechten Einreichung der Anträge auf Verlängerung des Schutzrechts auf weitere Schutzzeiten sowie der Entrichtung von Gebühren für die gegenständliche Verlängerung abhängig.